Veranstaltung: | Satzung GJ Bamberg |
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Antragsteller*in: | Tim-Luca Rosenheimer (Vorstand Gj Bamberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.01.2019, 22:38 |
A1: Vorstand
Text
§6 Vorstand
Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen
der Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die Grüne Jugend
Bamberg nach außen gem. § 26 II BGB und vor der Partei Bündnis 90 /Die
Grünen.
Der komplette Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch
Wahl eines neuen Vorstandes.
Der Vorstand setzt sich aus zwei Sprecher*innen, einem/r Schatzmeister*in
und fünf Beisitzer*innen zusammen und kann auf Antrag um eine beliebige
Anzahl von Beisitzer*innen erweitert oder verringert werden. Alle
Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.
Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich einen politischen und
organisatorischen Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten
Finanzbericht vorlegen.
Mindestens 50% der Plätze müssen von FIT-Personen
(Frauen/Intersexuelle/Transpersonen) besetzt sein. Sollte keine FIT-Person
auf den Platz der Sprecherin* kandidieren oder gewählt werden, bleibt
dieser Platz unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diesen Platz zu öffnen.
Auch offene Plätze müssen für den Fall, dass keine FIT-Person auf einem
einer FIT-Person zustehenden Platz kandidiert oder gewählt wurde,
unbesetzt bleiben. Diese Regel kann aber von einem FIT-Forum aufgehoben
werden. Das FIT-Forum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen
Plätze für alle Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze
abgelehnt, bleiben auch diese Plätze unbesetzt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf
der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit
des nachgewählten Mitglieds endet mit der des übrigen Vorstandes.
Änderungsanträge
- Ä1 (Luca (Vorstand Gj Bamberg), Eingereicht)
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